Rechtsanwaltskanzlei Dagmar Hopp | Flinkenberg 27 | 16303 Schwedt/Oder  | Tel.: 03332 51 23 45 | Fax: 03332 51 23 44 | Email: RAin.hopp@swschwedt.de
Rechtsgebiete (Tätigkeitsschwerpunkte)

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst zunächst das sog. kollektive Arbeitsrecht und in diesem Zusammenhang insbesondere das Betriebsverfassungsrecht, d.h. die Beteiligung der Organe der Betriebsverfassung wie der Verbände (Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen), des Betriebsrates, des Gesamtbetriebsrates, der Auszubildendenvertretung. Ferner beinhaltet das Arbeitsrecht das sog. Individual-Arbeitsrecht, welches den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet und die Beziehungen der einzelnen Arbeitnehmer zum jeweiligen Arbeitgeber regelt. Oftmals besteht natürlich auch ein Bezug zu kollektivrechtlichen Regelungen, etwa bei der Anwendung von Tarifverträgen. Ich berate und vertrete Firmen, aber auch Privatpersonen, bereits bei der Anbahnung und Begründung von Arbeitsrechtsverhältnissen. Dadurch kann im Vorfeld rechtliche Klarheit zwischen den Vertragspartnern und ein verbindlicher Vertrag geschaffen werden, der gegenseitige Rechte und Pflichten gleichermaßen   zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall regelt. Meine Erfahrungen zeigen, dass bereits an dieser Stelle späteren streitigen Auseinandersetzungen wirksam vorgebeugt werden kann. In der Mehrzahl der Fälle liegt jedoch bereits eine Störung des Arbeitsverhältnisses vor. Hier lege ich ein besonderes Augenmerk auf das Ausloten und Nutzen von Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung, da es sich insbesondere beim Arbeitsrecht um ein die persönliche Lebensführung jedes Einzelnen elementar betreffendes Rechtsgebiet handelt und insbesondere dem Verlust des Arbeitsplatzes oft eine soziale Schlechterstellung folgt. Dennoch lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung meist nicht vermeiden. Das gilt vor allem, wenn Forderungen trotz Mahnungen nicht ausgeglichen werden, eine Verständigung wegen verhärteter Fronten wesentlich erschwert ist oder eine Kündigung ausgesprochen wurde.

Da hinsichtlich der Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen häufig recht kurze Fristen laufen, etwa die 3-wöchige Klagefrist gegen eine schriftliche Kündigung oder Verfallsfristen für Zahlungsansprüche, ist zügiges Handeln unbedingt erforderlich. Ich werde laufende Ansprüche umfassend prüfen und diese fristwahrend geltend machen.

Ich berate und vertrete Sie zum Beispiel zu nachfolgenden Schwerpunkten:
•    Kündigungen
•    Kündigungsschutzklagen
•    Abmahnungen
•    Abfindungen/Lohnansprüche
•    Aufhebungsverträge
•    Abwicklungsverträge
•    Gestaltung von Arbeitsverträgen
•    Änderungskündigungen
•    Versetzungen /Abordnungen/Umgruppierungen
•    Altersteilzeit/Altersteilzeitmodelle
•    Betriebsvereinbarungen
•    Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmung
•    Personalvertretungsrecht
•    Mitarbeitervertretungsrecht
•    Klageverfahren /Beschlussverfahren
•    Arbeitszeugnisse
•    Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen

Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Arbeitsrecht:
•    Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden?
•    Darf ich während einer Krankheit gekündigt werden?
•    Ist eine Kündigung in der Probezeit trotz Krankheit wirksam?
•    Wie oft darf mein Arbeitsvertrag befristet werden?
•    Auf welche Formulierungen im Arbeitszeugnis muss ich als Arbeitnehmer besonders achten?
•    Was kann man gegen eine Abmahnung tun?
•    Darf ein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten bzw. muss er sie ausdrücklich genehmigen?
•    Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
•    Wer haftet bei einem Arbeitsunfall?
•    Wann und wie muss man eine Kündigungsschutzklage einreichen?
•    Wie lang darf die Probezeit höchstens sein?
•    Wann kann eine Rückzahlung der Abfindung oder des Weihnachtsgeldes oder der Gratifikation
     verlangt werden?
•    Wann kann man versetzt oder abgeordnet werden?
•    Welche Auswirkungen hat ein Betriebsübergang?

Erbrecht
Das Erbrecht (§§ 1922 bis 2385 BGB) regelt u.a. die Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Der Erblasser kann in den vom Gesetz vorgesehenen Formen (Testament oder Erbvertrag) grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er hat die Möglichkeit, ein Testament in notarieller oder privatschriftlicher Form zu errichten. Andernfalls tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Für Ehepartner und gleichgeschlechtlich eingetragene Lebenspartner bietet sich hierfür das sogenannte Berliner Testament an. Im Regelfall setzen sich die Ehepartner im Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament gem. §§ 2265, 2269 BGB) wechselseitig zu Alleinerben ein und nach dem Tod des Längerlebenden die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Der überlebende Ehegatte erhält dann erst einmal das Vermögen uneingeschränkt und kann so z. B. über die Immobilie im Nachlass alleine entscheiden.
Gerade auch sogenannte Patchwork-Familien sollten sich über mögliche testamentarische Lösungen beraten lassen. So können u. a. auch durch Bestimmungen hinsichtlich der Bindungswirkung wesentliche Weichen gestellt werden. Auch ein Berliner Testament sollte nicht ohne Beratung über die erbschaftssteuerlichen und tatsächlichen Konsequenzen errichtet werden.
Der Anwalt kann nicht die Entscheidung abnehmen, zur richtigen Zeit das richtige Testament zu schreiben oder aber auch eine angezeigte Vermögensübertragung vorzunehmen und damit noch steuerrechtlich günstige Lösungen zu finden und somit auch Streit, Prozesskosten und hohe Erbschaftssteuern zu vermeiden. Der Anwalt kann aber Sie und Ihre Familie beraten und zu einer Lösung führen, mit welcher die Erben den oft mit großen Mühen erarbeiteten Vermögensstand langfristig auch für die folgenden Generationen erhalten können. Auch für den Fall, dass nicht oder nur unzureichend vorgesorgt wurde, lässt sich oft durch anwaltliche Vermittlung weiterer Schaden begrenzen und eine Auseinandersetzung am Nachlass herbeiführen.

Ich berate und vertrete Sie zum Beispiel zu nachfolgenden Schwerpunkten:
•    bei der Durchsetzung Ihrer Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche zur Feststellung
     des Nachlassbestandes;
•    bei der Durchführung des Erbscheinsverfahrens;
•    bei der Durchsetzung Ihrer Erb- und/ oder Pflichtteilsansprüche sowie Pflichtteils-
     ergänzungsansprüche;
•    bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen von Vermächtnissen und Auflagen;
•    bei der Erbauseinandersetzung und
•    im Rahmen des Erbschaftssteuerverfahrens.

Ich kläre Sie umfangreich über die Testaments- und Erbvertragsgestaltung auf. Dies umfasst die Formerfordernisse sowie die vielfältigen inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Ich unterstütze Sie bei der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen, die auf Ihre persönliche, familiäre und finanzielle Lebenssituation optimal abgestimmt ist. Neben der Erbenermittlung ergeben sich bei der Nachlasspflegschaft und bei der Testamentsvollstreckung klassische anwaltliche Betätigungsfelder. Im Rahmen des Mandats, dessen Kosten in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, lote ich die Ihnen zustehenden Ansprüche aus und empfehle Ihnen eine an den Erfolgschancen und am Kostenrisiko ausgerichtete Vorgehensweise. Ich biete Ihnen somit eine verbindliche und kalkulierbare Entscheidungsgrundlage.


Familienrecht
Die Zeiten, in denen Ehe und Familie noch auf Lebenszeit galten, sind schon lange vorbei. Häufig sind Kinder betroffen oder müssen vermögensrechtliche Fragen geklärt werden. Hinzu kommt, dass es heute verschiedene Modelle des Zusammenlebens gibt, für die das Recht nicht immer eine passende Lösung bereithält. Entsprechend umfasst das Familienrecht viele verschiedene Teilbereiche, in denen Beratungsbedarf entstehen kann, der durchaus auch schon vor einer Eheschließung oder während einer sogenannten intakten Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht.

Ich berate und vertrete Sie zum Beispiel:
•    bei der Ausgestaltung von Eheverträgen unter Beachtung der Rechtsprechung
     des Bundesgerichtshofes zur Wirksamkeit von Eheverträgen
•    im Falle der Trennung bei der Vereinbarung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
•    im Scheidungsverfahren oder Aufhebungsverfahren einer eingetragenen Lebenspartner-
     schaft vor dem Familiengericht
•    bei der Prüfung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
•    hinsichtlich vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen
•    bei gemeinsamem Grundbesitz und Immobilien
•    bei Streitigkeiten um den Hausrat und die Verhältnisse an der Ehewohnung
     wenn minderjährige Kinder betroffen sind im Hinblick auf
     sorge- und umgangsrechtliche Fragen sowie Unterhalt
•    bei Fragen zum Abstammungsrecht (Vaterschaftsanfechtung oder feststellung)
•    in Adoptionsfällen und bei Fragen zum Namensrecht
•    hinsichtlich der Rechtsbeziehungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
     bei Fragen über die Vormundschaft und die rechtliche Betreuung

In Zusammenhang mit der Ehescheidung berate ich Sie selbstverständlich auch über die Kostenfolgen und die steuerrechtlichen Konsequenzen der Trennung. Hier ist hervorzuheben, dass die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten für eine familienrechtliche Beratung übernehmen. Im gerichtlichen Scheidungsverfahren trägt in der Regel jede Partei ihre Kosten selbst, also die eigenen Anwaltskosten, und die Hälfte der anfallenden Gerichtskosten. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom Streitwert ab, den ich Ihnen im Gespräch gerne erläutere. Häufig wollen Paare, die sich weitgehend einig sind, Kosten sparen und nur einen Anwalt beauftragen. Da der Scheidungsantrag selbst nur durch einen Rechtsanwalt wirksam gestellt werden kann, wird zumindest ein Anwalt benötigt. Will der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen, kann er auf einen Anwalt grundsätzlich verzichten. Allerdings ist dieses Vorgehen in den seltensten Fällen empfehlenswert, da der nicht anwaltlich vertretene Partner keine Anträge stellen kann, wenn sich das Verfahren umfangreicher oder schwieriger gestaltet als vorhergesehen. Mit der Ehescheidung wird zwingend "von Amts wegen" der Versorgungsausgleich durchzuführen sein, es sei denn, es wurde rechtzeitig vorher ein Ehevertrag geschlossen, in dem die Parteien auf den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften verzichtet haben, oder es wird eine Genehmigung eines solchen Verzichts vom Gericht eingeholt. Auch hierzu berate ich Sie bei Bedarf gerne. Sofern Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen können, kommt ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht, den ich mit Ihnen im Rahmen des Mandats bespreche und gegebenenfalls für Sie bei Gericht stelle. Das Familienrecht ist einem ständigen Wandel unterzogen. Eine Vielzahl von Gesetzesänderungen sowie laufend neue Entscheidungen der oberen Gerichte machen eine Beratung bzw. Vertretung durch einen auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt erforderlich.

Privates Baurecht
Im Rahmen eines Bauvorhabens kommt es häufig zu komplexen Geflechten von vertraglichen Beziehungen. Die stets im Mittelpunkt stehende Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer hat hierbei entscheidenden Einfluss auf die anderen Rechtsverhältnisse.
Der Bauvertrag bietet in den meisten Fällen erst die Grundlage für alle weiteren Vertragsbeziehungen, die sich regelmäßig auch inhaltlich nach ihm richten müssen. Beide Hauptbeteiligte, Bauherr und Bauunternehmer, beauftragen häufig bereits vor Beginn der Baumaßnahme Fachleute und Ratgeber, auch Gehilfen, Lieferanten und Kunden, die die bestehenden Risiken möglichst minimieren sollen, um die Erstellung des Bauwerkes fachgerecht zu ermöglichen beziehungsweise effektiv zu gestalten. Da sich aus einem Baugeschehen vielfältige Besonderheiten ergeben, sind vom Gesetzgeber spezielle Rechtsnormen geschaffen worden, die diesen Besonderheiten Rechnung tragen, z.B. Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Ich berate und vertrete Sie zum Beispiel zu folgenden Schwerpunkten
•    bei der Durchsetzung Ihrer werkvertraglichen Ansprüche
•    bei der Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche nach der HOAI
•    bei der Durchsetzung von Kontroll- und Gewährleistungsansprüchen

Neben der Durchsetzung von werkvertraglichen Ansprüchen ergeben sich bei der Prüfung von Bauverträgen und Architektenverträgen klassische Beratungsfelder. Im Rahmen der Erstberatung lote ich die Ihnen zustehenden Ansprüche aus und spreche Ihnen eine an den Erfolgsaussichten und am Kostenrisiko ausgerichtete Empfehlung für Ihr weiteres Vorgehen aus.

Mietrecht
Im Rahmen des Mietrechts beschäftige ich mich mit sämtlichen Problemen, die während eines Mietverhältnisses auftreten können. Ich entwerfe für Vermieter Mietverträge, Nachtrags- oder Aufhebungsvereinbarungen, fertige Kündigungs- und Mieterhöhungsschreiben an und setzen diese gerichtlich durch. Ich berate Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Mietzinsansprüchen und Mieterhöhungen. Ich bin sowohl für Vermieter als auch für Mieter tätig. Durch die parallele Vertretung von Vermietern und Mietern wird insbesondere der Blick geschärft, was aus Sicht der jeweiligen Partei möglich und durchsetzbar ist. Hierbei unterscheidet man zwischen Wohnraum- und Gewerberaummietrecht.

Im Gewerblichen Mietrecht berate und vertrete ich Sie zum Beispiel zu folgenden Schwerpunkten
•    Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen
•    Beratung bei der Durchführung und der Beendigung von Gewerbemietverträgen
•    Prozeßführung, insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen, rückständigen Mietzahlungen,
     Sicherheitenverwertungen und Schadensersatzforderungen
•    Allgemeine zivilrechtliche Prozeßführung
•    Außergerichtliche Prüfung von prozessualen Erfolgsaussichten behaupteter Ansprüche und Rechte auf
     Kläger- und Beklagtenseite

Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, mit dem jeder von uns - sei es als Bürger oder als Vertreter einer Firma - konfrontiert wird. Denken Sie nur an Streitigkeiten beim Kauf eines Pkw´s oder bei der Geltendmachung von Mängeln. Aber auch Fragen des Nachbarschaftsrechts, des Schadensersatzes und der ungerechtfertigten Bereicherung fallen in das Sachgebiet des allgemeinen Zivilrechts. Selbst spezielle Bereiche wie das Verkehrsrecht, das Baurecht, das Mietrecht, das Arbeitsrecht u. a. sind mit ihren Grundsätzen im allgemeinen Zivilrecht verankert. Aus diesem Grund muss in der Beratung der Sachverhalt detailliert aufgeklärt werden, um Ihr Problem direkt dem Rechtsgebiet zuzuordnen. Erst dann können Chancen und Risiken hinsichtlich des von Ihnen angestrebten Erfolges erörtert werden.

Sozialrecht
Das Sozialrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Es ist in 12 Sozialgesetzbüchern geregelt. Das den meisten von Ihnen bekannte ALG II, oder auch Hartz IV genannt, finden Sie im Sozialgesetzbuch II. Das Sozialrecht gliedert sich in seiner Funktion in 3 Bereiche:

1. Soziale Vorsorge (Sozialversicherung, Beamtenvorsorgen)
2. Soziale Entschädigung
3. Soziale Hilfe und Förderung, insbesondere Hilfs- und Fördersystem wie Sozialhilfe,
   Grundsicherung für Arbeitssuchende, Wohngeld

Im Nachfolgenden stelle ich Ihnen die Gliederung des Sozialgesetzbuches (SGB) mit den Büchern I bis XII vor, so dass Sie schon daran den Umfang der Tätigkeitsbereiche im Sozialrecht meiner Kanzlei erkennen können.

SGB I          Allgemeines Verwaltungsverfahren
SGB II         Grundsicherung für Arbeitssuchende
SGB III        Arbeitsförderung
SGB IV       Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts
SGB V        Krankenversicherung
SGB VI       Rentenversicherung
SGB VII      Unfallversicherung
SGB VIII     Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX       Allgemeiner Teil des Rechts der Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen
SGB X        Datenschutz
SGB XI       Pflegeversicherung
SGB XII      Sozialhilfe

Strafrecht
Das Strafrecht, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates und elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Mögliche Strafen sind die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Das Strafrecht ist in den meisten Ländern in Form eines eigenen Strafgesetzbuches und gegebenenfalls weiterer Nebengesetze definiert. Teil des Strafrechts sind insbesondere Rechtssätze, durch welche die strafbaren Handlungen und ihre Merkmale, Art und Schwere der damit verbundenen Strafmaßnahmen sowie die für die Durchsetzung des Strafrechts zuständigen Institutionen und ihre Arbeitsweise festgelegt sind. Hinsichtlich dieser Aspekte, der zulässigen Strafen, der Bewertung des Strafzwecks, Art und Umfang der zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen sowie der Einordnung des Strafrechts in die Rechtssystematik gibt es jedoch zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtssystemen einzelner Länder, die Gegenstand der vergleichenden Rechtswissenschaft sind. Besondere Erfahrungen habe ich im Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Mit diesem Sonderstatus soll jugendlichen Straftätern der weitere Lebensweg offen gehalten werden, ohne auf wirksame Bestrafung zu verzichten. Die Komplexität dieses Anliegens ist eine juristische Herausforderung.

Verkehrsrecht
Die rechtliche Vertretung im Verkehrsrecht erfolgt in mehreren Bereichen, wobei im Einzelfall eine kumulative Vertretung erforderlich ist.

a) Zivilrecht
Hierbei geht es vornehmlich um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Das können sowohl der Fahrzeugschaden selbst sowie weitere Schäden sein, wie der Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Wertminderung, Abschlepp-, Stand- und Entsorgungskosten.
Neben den Sachschäden stellen Personenschäden mit ihren verschiedenen Schadenspositionen für die erlittenen körperlichen oder seelischen Schäden oftmals Ansprüche in weitaus größerem Umfang dar. Abgesehen von einem einmaligen Schmerzensgeld oder einer Schmerzensgeldrente können aus Personenschäden darüber hinaus materielle Ansprüche erwachsen. Hierzu zählen Arzt- und Heilbehandlungskosten, Erwerbs- und Verdienstausfallschaden, vermehrte Bedürfnisse oder der sog. Haushaltsführungsschaden.
Als Geschädigter werden Sie zunächst anwaltlich beraten und die Geltendmachung der Ansprüche erfolgt hier quasi aus einer Hand. Die Erfahrung zeigt mir, dass die Versicherer gerade im Hinblick auf die für sie entstehenden Kosten keinesfalls an einer zügigen Regulierung mitwirken und eine anwaltliche Geltendmachung sicherstellt, dass die Regulierung beschleunigt wird, berechtigte Ansprüche nicht gekürzt werden oder gar untergehen.

b) Ordnungswidrigkeitenrecht
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren etwa wegen der Vorwürfe von Geschwindigkeitsüberschreitungen, des Rotlichtverstoßes, der unerlaubten Handynutzung u.v.m. Die anwaltliche Vertretung gegen Bußgeldbescheide gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, diese rechtlich überprüfen zu lassen und ggf. einen Einspruch einzulegen.
Ferner werden Fahrverbote gezielt einer rechtlichen Überprüfung unterzogen, um im Einzelfall etwa bei Berufskraftfahrern und Vielfahrern darüber hinaus gehende Folgen, wie Arbeitsplatzverlust, möglichst zu vermeiden.

Ich berate und vertrete Sie z. B. zu folgenden Schwerpunkten:
•    Geschwindigkeitsverstöße
•    Abstandsdelikte
•    Rotlichtverstöße
•    Fahrzeugmängel
•    Alkoholfahrt
•    Taten unter Einfluss von Rauschmitteln

c) Verkehrsstrafrecht
Auch im Verkehrsrecht gilt: vorsorgende Beratung hilft Geld und Punkte in Flensburg zu (er)sparen und in Verkehrsstrafsachen die Grundlage für eine möglichst erfolgreiche Verteidigung zu legen.

Das Verkehrsstrafrecht ist Teil des allgemeinen Strafrechts. Es liegt ein schwerer Verkehrsverstoß vor, der über eine Ordnungswidrigkeit hinausgeht.
Das Ermittlungsverfahren führt die Staatsanwaltschaft.
Bereits am Unfallort als auch im Rahmen der Aufforderung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei ist grundsätzlich anzuraten, vom "Schweigerecht" Gebrauch zu machen.
Da jeder Fall speziell ist, nehmen Sie unverzüglich Verbindung mit einem Rechtsanwalt auf.

Ich berate und vertrete Sie z. B. zu folgenden Schwerpunkten:
•    unerlaubtes Entfernen vom Unfallort  
•    Gefährdung des Straßenverkehrs
•    Nötigung
•    gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
•    fahrlässige Körperverletzung
•    Trunkenheit im Verkehr

d) Verkehrsverwaltungsrecht
•    Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)


Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Verkehrsrecht:
•    Ich bin zu schnell gefahren und wurde geblitzt, war die Geschwindigkeitsmessung rechtmäßig und
     technisch korrekt?
•    Ich habe einen Rotlichtverstoß begangen, kann ich ein Fahrverbot verhindern?
•    Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vor?
•    Wann darf von der Polizei eine Blutprobe entnommen werden?
•    Wann muss ich an einem MPU-Test teilnehmen? Gibt es eine andere Möglichkeit?
•    Welche Aussagen kann ich bei einer Verkehrskontrolle verweigern?
•    Wie lange bleiben Punkte in Flensburg eingetragen und kann man Punkte verhindern?
•    Mein Führerschein wurde beschlagnahmt! Wie und wann bekomme ich ihn zurück?
•    Es droht eine Anklage oder Verurteilung wegen z.B. Unfallflucht oder Alkohol im Straßenverkehr!
     Kann ich mich dagegen erfolgreich verteidigen?
•    Der Unfallgegner oder seine Versicherung verweigern die Regulierung - was kann ich tun?
•    Was kann ich tun, wenn mir trotz klarer Sachlage eine Teilschuld zugewiesen wird?
•    Mein Auto wurde im Parkhaus beschädigt und der Verursacher beging Fahrerflucht, was nun?
•    Sollte man bei jedem Autounfall die Polizei informieren?

Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen. Gern vereinbare ich einen Termin, in dem wir in aller Ruhe und ausführlich über Ihren Fall reden und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risiken beraten. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, kann ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.

Versicherungsrecht
Versichern lassen kann man sich heute gegen fast alles. Doch welche rechtlichen Konsequenzen hat der abgeschlossene Versicherungsvertrag im Ernstfall? Das Versicherungsrecht als Teil des bürgerlichen Rechts regelt die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen. Fragen Sie mich, um Rechtssicherheit zu erlangen.